Allgemeine Geschäftsbedingungen
Von CM Translations
gültig ab 1. September 2005
§1 - Allgemeines
Der Service von CE Translations umfasst Simultandolmetschen, Übersetzungen und
Korrekturlesen. Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch. Der Auftraggeber
erklärt sich mit einer elektronischen Speicherung seiner Daten zur Durchführung des
Auftrags im Rahmen des Datenschutzgesetzes einverstanden. CE Translations
übernimmt Texte zur Übersetzung ausschließlich auf der Basis der hier aufgeführten
Bedingungen.
§2 - Auftragsabwicklung
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Bereitstellung sämtlicher
zu bearbeitenden Unterlagen. Alle zu bearbeitenden Unterlagen des Auftraggebers
müssen in Schriftform vorliegen. Bei mündlichen Vereinbarungen obliegt es der
jeweiligen Partei, stets ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Dieses Protokoll wird
per Post, Fax oder E-Mail geschickt bzw. angenommen.
Schlecht lesbare oder handschriftliche Unterlagen werden ohne Gewährleistung für
inhaltliche Richtigkeit bearbeitet. Falls vor der Bearbeitung die Schreibweise von
Namen, Adressen, Daten usw. nicht einwandfrei geklärt wurde, führt CE Translations
den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen durch. Eventuelle Kosten, die
aufgrund von Änderungen bzw. Neudruck entstehen, übernimmt der Auftraggeber.
CE Translations behält sich das Recht vor, die Annahme unleserlicher Texte bzw.
Texte mit illegalem oder evtl. anstößigem Inhalt abzulehnen. Diese Befreiung gilt
auch für eventuelle Verstöße gegen Urheberrechte und Patente, die CE Translations
unbeabsichtigt durch durchgeführte Arbeiten verursacht.
§3 - Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge dienen nur der Orientierung und sind nicht bindend. Die
tatsächlich geleistete Arbeit wird in Rechnung gestellt. Wird ein Kostenvoranschlag
unterbreitet, ohne dass der Text vorgelegen hat, behalten wir uns das Recht vor,
diesen Kostenvoranschlag nach Prüfung des Textes zu ändern.
Ändern sich von Seiten des Kunden nach Erhalt und Bestätigung des
Kostenvoranschlags bzw. nach Projektbeginn wesentliche Faktoren des Projekts wie
z.B. der Umfang und/oder die Terminsetzung, behält sich CE Translations vor, den
Preis auf der Basis dieser Faktoren neu zu kalkulieren und die Berücksichtigung
dieser neuen Faktoren von einer erneuten schriftlichen Bestätigung abhängig zu
machen. Wird das Projekt aufgrund der vom Kunden geänderten Konditionen zum
Eilauftrag, wird der in der gültigen Honorarliste aufgeführte Preis für Eilaufträge
automatisch in Rechnung gestellt.
§4 - Preise
(a) Übersetzung
Berechnungsgrundlage für alle Übersetzungsaufträge ist die jeweils gültige
Honorarliste. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich für in Deutschland
ansässige Kunden zzgl. des jeweils in Deutschland geltenden Mehrwertsteuersatzes.
Übersetzungen werden nach übersetzten Normzeilen berechnet. Eine Normzeile
entspricht 50 Anschlägen. Die Anzahl der Normzeilen wird anhand der MSWord-
Funktion Extras-> Wörter zählen-> Zeichen (mit Leerzeichen) ermittelt, wobei die
berechnete Zeichenzahl durch 50 geteilt wird. Ziffern gelten ebenfalls als Anschläge.
Der Kunde ist verpflichtet, CE Translations während der Anfrage zu informieren, ob
die Übersetzung in irgendeiner Form (inkl. Internet) veröffentlicht wird.
(b) Abweichende Preisermittlung
Die Übersetzung von Excel-Tabellen (inkl. solcher, die in Jahresberichten enthalten
sind), PowerPoint-Dateien und Listen (z. B. Preislisten, Menüs) wird nach
Zeitaufwand, d.h. nach Stundensatz, berechnet. Die Anpassung von Werbetexten und
Slogans wird entweder pro Stunde oder als Pauschalpreis in Rechnung gestellt, der im
Voraus vereinbart wird.
(c) Korrekturlesen
Korrekturlesen wird nach Zeitaufwand berechnet. Der gültige Stundensatz wird in der
aktuellen Honorarliste festgelegt.
(d) Stellt CE Translations während der Auftragsbearbeitung fest, dass eine
wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten ist, wird der
Auftraggeber umgehend informiert. Annulliert der Auftraggeber den Auftrag aus
diesem Grund, so hat er die bis dahin geleisteten Arbeiten und Auslagen zu vergüten.
§5 - Eilaufträge
Bei Eilaufträgen übernimmt CE Translations keinerlei Haftung für Ungenauigkeiten
in der Übersetzung. Das Erfordernis, eine Übersetzung innerhalb eines eng begrenzten
Zeitraums anzufertigen, verhindert die reguläre Durchführung des Verfahrens der
Übersetzung und des Korrekturlesens bei CE Translations. In einem solchen Fall wird
die Übersetzung auf dem unter den gegebenen Bedingungen bestmöglichen Standard
angefertigt.
§6 - Lieferung, Abnahme und Zahlung
Alle Arbeiten gelten bei Lieferung als vom Kunden abgenommen. Alle Rechnungen
sind innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung ohne Abzüge zu
begleichen. Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
CE Translations. Um CE Translations dabei zu unterstützen, seinen Kunden den
erwarteten Service zu bieten, werden diese hiermit höflich gebeten, Ihre Zahlungen
nach den oben genannten Bedingungen zu leisten. Es wird nur eine Mahnung
geschickt. Für diese Mahnung berechnen wir eine Gebühr in Höhe von € 10,00.
Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung, dann werden umgehend entsprechende
Maßnahmen eingeleitet, um die Zahlung zu erzwingen. Die dadurch entstehenden
Kosten trägt der Kunde. Nach 14 Tagen sind Sie automatisch in Verzug. Im Falle
eines Zahlungsverzugs werden Zinsen in der Höhe von 13,25% per annum in
Rechnung gestellt. Außerdem führt ein Zahlungsverzug ggf. zur Entziehung des
Service von CE Translations.
§7 - Höhere Gewalt:
CE Translations bemüht sich stets, die Arbeit zu dem vom Kunden vorgeschlagenen
Termin zu liefern. CE Translations ist nicht für Verspätungen verantwortlich, die
durch höhere Gewalt verursacht wurden, z.B. durch Krieg, Feuer, Flut oder
technologische Probleme (z.B. Probleme mit eMail-Systemen) u.s.w. Sind aus
irgendeinem Grund Schwierigkeiten zu erwarten, informiert CE Translations den
Kunden unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Problems. Bei Überschreitung
eines vereinbarten Liefertermins aufgrund höherer Gewalt wird CE Translations eine
angemessene Nachfrist gewährt.
§8 - Kündigung
Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dass ein Verschulden von CE
Translations vorliegt, so hat er die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen
Kosten zu tragen.
§9 - Geheimhaltung
Alle Texte, Informationen und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt. Alle
Mitarbeiter von CE Translations sind zu strikter Verschwiegenheit verpflichtet. CE
Translations ist bereit, eine vom Kunden erstellte Geheimhaltungsvereinbarung zu
unterschreiben.
Direkte Absprachen zwischen dem Auftraggeber und den für CE Translations tätigen
freiberuflichen Übersetzern sind aus organisatorischen Gründen ohne vorherige
Rücksprache mit CE Translations nicht gestattet. Wenn freiberufliche Übersetzer
trotzdem direkt an unseren Auftraggeber herantreten, so geschieht dies nicht in
unserem Namen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, CE Translations in diesem Fall
umgehend zu informieren.
§10 - Gewährleistung und Haftung
(a) CE Translations hat eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von
Personenschäden und Sachschäden, die ggf. als Folge von geleisteter Arbeit
entstehen. Des Weiteren verfügt CE Translations über eine entsprechende
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
(b) Aufträge werden teils intern, teils extern von qualifizierten und erfahrenen
Fachleuten ausgeführt, die in ihre Muttersprache übersetzen. Im Falle einer
mangelhaften Übersetzung hat der Kunde nur das Recht auf Nachbesserung oder
Ersatz, die in der Regel kostenlos erfolgen. Offensichtliche Mängel sind CE
Translations innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Versanddatum der bearbeiteten
Unterlagen mit sachlicher Begründung mitzuteilen. Als Mängel gelten nur solche, die
anhand objektiver Kriterien erfassbar sind. Objektive Kriterien sind solche, die nicht
Gestaltungs-, Geschmacks- oder Interpretationsfragen betreffen. Für den Fall, dass
eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist, hat der Auftraggeber das
Recht, sich zwischen einer Honorarminderung oder dem Rücktritt vom Vertrag zu
entscheiden. Entstehen aus irgendeinem Grund (inkl. grober Fahrlässigkeit) weitere
Kosten, deren Ursache direkt auf CE Translations zurückzuführen ist, ist die Haftung
von CE Translations auf die Summe, die in den von CE Translations abgeschlossenen
Versicherungspolicen genannt wird, begrenzt. CE Translations haftet für Verlust bzw.
Beschädigung übergebener Unterlagen lediglich, soweit dies von CE Translations zu
verantworten ist. Für Änderungen durch Dritte übernimmt CE Translations keine
Haftung. Wenn Änderungen durch Dritte nachträglich und ohne Absprache mit CE
Translations vorgenommen werden, ist es untersagt, den Namen CE Translations mit
der Arbeit zu veröffentlichen.
(c) Sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder mit Arbeiten,
die von CE Translations durchgeführt worden sind, werden vor einem
Handelsschiedsgericht gehört, das von beiden Vertragsparteien bestimmt wird. In
keinem Fall wird ein Streit vor ein Gericht gebracht, es sei denn, der Streit konnte
nicht vorher von einem Handelsschiedsgericht gelöst werden. In diesem Fall ist
Frankfurt am Main Gerichtsstand und Erfüllungsort.
§11 - Schlussbestimmungen
Änderungen und/oder Ergänzungen jeder Art bedürfen der Schriftform. Sollte sich
zeigen, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder
werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die
Vertragsparteien treffen in einem solchen Fall eine nachträgliche wirksame Regelung,
die in vernünftiger Weise der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
